Praxisversuche

Praxisversuche mit noch nicht bewilligten Produkten

Auf Bio Suisse-Betrieben dürfen nur Produkte eingesetzt werden, welche in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind. Für Praxisversuche mit noch nicht bewilligten Produkten oder auf noch nicht bewilligten Kulturen (Lückenindikationen) ist im Voraus eine Bewilligung zu beantragen. Bitte senden Sie dazu das Formular „Gesuch für Praxisversuche auf Biobetrieben“ (deutsch oder französisch) an das FiBL.

Versuche auf Praxisbetrieben

Gesuch für Praxisversuche auf Biobetrieben (100 KB)
Erläuterungen zu Praxisversuchen auf Biobetrieben (176 KB)
Artikel: «Versuche auf Biobetrieben: Die Bauern haften!» (74 KB)
Auskunft: Jacques Fuchs 

Für Versuche mit konventionellem Saatgut senden Sie bitte das „Meldeformular für Sortenversuch“ (deutsch oder französisch) an das FiBL. 

Meldeformular für Sortenversuch (223 KB)
Auskunft: Cornelia Kupferschmid

Praxisversuche mit Löschkalk und Hanfextrakt gegen Feuerbrand

Bio-Suisse hat auf Initiative der Fachkommission Obstbau beim BLW eine Sonderbewilligung für die Durchführung von Versuchen gegen Feuerbrand erwirkt. Die Versuche 2011 sind mittlerweile abgeschlossen.

Kontaktpersonen :

Praxisversuche mit Gesteinsmehl gegen den Rapsglanzkäfer

Gesteinsmehl zeigte in Versuchen einen Wirkungsgrad von 50% gegen die Rapsglanzkäfer. Da Gesteinsmehl aber keine Zulassung als Insektizid hat, darf es nicht zur Rapsglanzkäferregulierung eingesetzt werden. Um den Produzenten eine Möglichkeit zu geben, den Rapsglanzkäfer Richtlinien- und extenso-konform zu regulieren und um weitere Daten für eine Insektizid-Zulassung von Gesteinsmehl zu erarbeiten, wurden im Jahr 2011 Praxisversuche auf IP-SUISSE und Bio-Betrieben durchgeführt. Die Resultate werden im Laufe des Winters auf bioaktuell.ch publiziert.