Produktanmeldung

Anmeldung für die FiBL-Betriebsmittelliste Schweiz

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss für die Betriebsmittelliste 2013 ist der 30. September 2012. 

Firmen, welche bereits ein Produkt angemeldet haben, werden im Sommer 2012 angeschrieben.

Anmeldung neuer Produkte

Hier werden im Laufe des Sommers 2012 die Anmeldeformulare für neue Produkte aufgeschaltet.

Gebühr

Für jedes eingetragene Produkt wird eine jährliche Gebühr von CHF 80.- verrechnet, jedoch maximal CHF 2000.- pro Firma.

Belegexemplar

Die Firmen erhalten auf Wunsch ein Belegexemplar.

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Amtliche Bestimmungen

Alle amtlichen Bestimmungen sind als Vorbedingung für die Anmeldung einzuhalten. Dies sind: 

  • Pflanzenschutzmittel: Bewilligung des BLW
  • Dünger: Anmeldung/Zulassung gemäss Düngerbuchverordnung, oder Bestätigung des BLW, dass das Produkt nicht unter den Geltungsbereich der Düngerbuchverordnung fällt.
  • Handelssubstrate: keine Anmeldung oder Zulassung erforderlich
  • Stallfliegenmittel: zur Zeit in Abklärung
  • Ektoparasitenmittel: keine Anmeldung oder Zulassung erforderlich
  • Siliermittel: Zulassung der Agroscope RAP
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Anmeldung beim BAG als gemeldete Zubereitung, oder Zulassung als Biozid
  • Milchgeschirr-Reiniger: Anmeldung beim BAG als gemeldete Zubereitung, oder Zulassung als Biozid
  • Heilmittel gegen Varroa: Zulassung swissmedic
  • Produkte gegen Wachsmotten: Empfehlung des Zentrums für Bienenforschung
  • Futtermittel: Konformität mit der Futtermittelverordnung und Futtermittelbuchverordnung

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Zulassung von Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemitteln

Kriterien für die Zulassung von Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemitteln (49 KB)

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Eintrag in der Betriebsmittelliste

Das Betriebsmittel-Team entscheidet über die Einordnung der Produkte in die einzelnen Kategorien, Darstellung, Schriftgrösse etc. Produktenamen mit Sonderzeichen und die Schreibweise mit Grossbuchstaben werden nicht akzeptiert.

Leitfaden zur Einteilung der Dünger (30 KB)

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Kennzeichnung der Produkte

Produkte, die in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind, können von den Firmen in Werbematerial, Produktlisten und auf Etiketten mit folgendem Vermerk bezeichnet werden: 

  • «gemäss FiBL-Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau in der Schweiz zugelassen»
  • «admis en agriculture biologique en Suisse selon la liste des intrants du FiBL»
  • «ammesso in agricoltura biologica in Svizzera secondo l'elenco dei fattori di produzione FiBL» 

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