Fütterungsrichtlinien 2013
Futtermittelliste 2005
Betriebsmittel in Deutschland
Betriebsmittel in Österreich
Futtermittel
Futtermittel
Der Einsatz von Futtermitteln im biologischen Landbau unterliegt den Anforderungen der Bioverordnung des Bundes und für Bio Suisse Betriebe den Richtlinien und Weisungen der Bio Suisse. Diese zwei Regelwerke sind die Basis für die Futtermittelliste von Bio Suisse/ALP/FiBL. Die Futtermittelliste bildet die Grundlage für die Herstellung und den Einsatz von Futtermitteln im biologischen Landbau. Mischfutter welche der Liste entsprechen dürfen nach Antrag bei der Bio Suisse mit der Hilfsstoffknospe ausgezeichnet werden. Mineralfutter und Ergänzungsfuttermittel werden in der Hilfsstoffliste des FiBL gelistet, sofern sie den Anforderungen der Futtermittelliste entsprechen.
Futtermittelliste im FiBL-Shop
Betriebsmittelliste im FiBL-Shop
Für die Aufnahme von Komponenten in die Futtermittelliste Bio Suisse/ALP/FiBL gibt es eine Liste mit Kriterien, die erfüllt sein müssen.
Kriterien Futtermittelliste (26 KB)
Hilfsstoffknospefutter
Mischfutter welche der Futtermittelliste (siehe oben) entsprechen dürfen nach Antrag bei der Bio Suisse mit der Hilfsstoffknospe ausgezeichnet werden.
Rezepturen für Hilfsstoffknospefutter werden in digitaler Form und per Post eingereicht, zusammen mit den dazugehörigen Etiketten. Die Berechnungstabelle ist für Rezepturen ausgelegt, die die neuen Fütterungsrichtlinien ab 01.01.2013 erfüllen.
Berechnungstabelle (28 KB)
Konventionelle, CH- und EU-Bio Futtermittel
Die aktuellen Anforderungen für die Fütterung finden Sie zusammengefasst im Fütterungsmerkblatt 2013.

