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201. Information für alle Hilfsstoffknospefutter-Produzenten  
Für die Freigabe der Gesuche müssen zukünftig die eingesetzten Komponenten eindeutig als "Knospe"-Komponenten in der Rezeptur bezeichnet werden. Die Bezeichnung „Bio“ reicht nicht aus. Beim Einsatz v  
202. Infobrief Juli 2014 / Courrier d’information juillet 2014  
Wichtige Informationen für Knospe- und Hilfsstoffknospefutterproduzenten. Deutscher Brief an die Knospe-Lizenznehmer und Vormischungshersteller Juli 2014 Informations importantes pour les preneurs de  
203. Infobrief Dezember 2012 / Courrier d’information décembre 2012  
Wichtige Informationen für Knospe- und Hilfsstoffknospefutterproduzenten. Deutscher Brief an die Knospe-Lizenznehmer und Vormischungshersteller Dezember 2012 Informations importantes pour les preneur  
204. Neue Online-Betriebsmittelabfrage und Online-Abfrage für Prämixe & Zusätze  
Mit dem neuen Tool der Onlineabfrage können sowohl die aktuell in der Betriebsmittelliste gelisteten Produkte sowie auch die aktuell gelisteten Prämixe und Zusätze abgefragt und als Liste ausgedruckt  
205. Vernehmlassung BioVO und EVD Bio  
Wir arbeiten derzeit intensiv an einer Stellungnahme zu den Verordnungsänderungen. Inputs sind erwünscht und bitte an Barbara Früh, Futtermittelbeauftragte der Bio Suisse, zu richten. Hier der Link zu  
206. Neu- und Wiederanmeldungen von Futtermitteln mit Algenkalk für die Betriebsmittelliste  
Ab Januar 2013 gelten betreffend Algenkalk für Futtermittel die gleichen Bestimmungen wie für Dünger. Für fossilen Algenkalk gibt es keine Einschränkungen. Mariner Algenkalk kann nur eingesetzt we  
207. Übergangsfrist für die 100 % Biofütterung bei den Nichtwiederkäuern verlängert!  
Das BLW hat sich entschieden, die Übergangsfrist für die 100 % Biofütterung bei den Nichtwiederkäuern um ein Jahr zu verlängern. Die Bio Suisse übernimmt diese Verlängerung der Übergangsregelung. Für  
208. Aktualisierung der Futtermittelliste Bio Suisse/ALP/FiBL von 2005  
Schon 2010 war eine Aktualisierung der Futtermittelliste geplant. Hierzu haben wir verschiedene Firmen nach Ergänzungen gefragt. Herzlichen Dank für die Rückmeldungen. Nach einer Besprechung mit der A  
209. EU-Bio-Komponenten eingeschränkt zugelassen  
Aufgrund der unregelmässigen Versorgungslage von Knospe-Ölsaaten dürfen ausgewählte EU-Biokomponenten im Rahmen von 10% eingesetzt werden. Nähere Informationen finden Sie im Schreiben der Bio Suisse:  
210. Mineralstoffe und Ergänzungsfuttermittel  
Auf Biobetrieb dürfen nur noch Mineral- und Ergänzungsfuttermittel eingesetzt werden, die auf der Betriebsmittelliste 2010 gelistet sind. Betriebsmittelliste im FiBL-Shop  
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