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Info

Welchem Zweck dient die Betriebsmittelliste?

Die FiBL-Betriebsmittelliste regelt eindeutig, welche Handelsprodukte im Biolandbau verwendet werden dürfen. Sie schliesst damit eine Lücke, da das Gesetz nur vorgibt, welche Wirkstoffe eingesetzt werden können. Für Biobauern und Kontrolleure wäre es sehr aufwändig, sich bei jedem einzelnen Produkt über die Zusammensetzung und die Herkunft der einzelnen Bestandteile zu informieren (z.B. gentechnisch veränderte Organismen oder deren Produkte). Die Liste umfasst die für Landwirtschaftsbetriebe wichtigsten Produktkategorien Dünger, Substrate, Pflanzenschutzmittel, Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemittel, Mittel gegen Parasiten, Futter- und Siliermittel. Sie erschien erstmals 1992. Seit 1996 wird sie jährlich aktualisiert. Sie erscheint auf Deutsch und Französisch. Die Liste ist für Produzenten von Bio Suisse und Demeter verbindlich und wird jedem Produzenten automatisch zugestellt.

Die Betriebsmittelliste ist ein bewährtes Arbeitsinstrument für Biobauern, Berater, Kontrolleure, Zertifizierungsstellen und Kantonschemiker, und wird vom Handel, Hobbygärtnern und Konsumenten als Informationsquelle genutzt. Die Liste enthält wichtige Angaben zur Anwendung der Produkte sowie die Bezugsquellen, und ist damit ein praktischer Ratgeber für die Praxis. Die Aufnahme eines Produktes in die Betriebsmittelliste ist nicht mit einer Anwendungsempfehlung gleichzusetzen. Anwendungsempfehlungen sind den Merkblättern des FiBL oder der Website www.bioaktuell.ch zu entnehmen.

Vorgehen: Die Betriebsmittelliste wird vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) in Absprache mit den zuständigen Behörden und mit Bio Suisse erstellt. Grundlage ist die Verordnung des Eidg. Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die biologische Landwirtschaft, sowie die langjährige Praxis von Bio Suisse. Wir berücksichtigen zudem die Regelwerke von EU, Codex Alimentarius und IFOAM. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste sind: (1) die gesamte Rezeptur einschliesslich Formulierungshilfsstoffen erfüllt die Aufnahmekriterien (siehe unten); (2) das Produkt ist amtlich angemeldet, resp. zugelassen; (3) der Wirkstoff entspricht Schweizer Bioverordnung; (4) der Einsatz des Produktes entspricht den Traditionen und Grundgedanken des Biolandbaus und der Praxis von Bio Suisse (frühere Grundsatzentscheide); (5) es sind keine negativen Auswirkungen auf Umwelt, Mensch, Tier oder Qualität und Authentizität der Produkte erkennbar. Eine Besonderheit ist die Beurteilung von Formulierungshilfsstoffen. Diese Beurteilung unterscheidet sich von den anderen Bereichen insofern, als die Rezepturen aus Gründen der Geheimhaltung nur den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen des FiBL zur Verfügung stehen.

Welchem Zweck dient die Prämixliste?

In der Prämixliste sind alle Futterzusätze und Vormischungen (Prämixe) aufgeführt, welche in Futtermitteln mit der Hilfsstoffknospe verwendet werden dürfen. Die Prämixliste ist die Grundlage für die Entwicklung von Bio-Futtermitteln, sowie deren Zertifizierung und Auszeichnung mit der Hilfsstoffknospe. Da sich die Prämixliste nur an Futtermühlen und nicht an Landwirte richtet, ist sie als separate online-Suche eingerichtet.

Welchem Zweck dient die Positivliste?

Die Positivliste für biologische Kleingärten basiert auf der Betriebsmittelliste für die Landwirtschaft. Sie ist als überschaubares Hilfsmittel für Kleingärtner konzipiert und enthält eine sinnvolle Auswahl von Produkten, welche für Kleingärtner leicht erhältlich sind und in angepassten Mengen verkauft werden.

Einsatz von Betriebsmitteln auf deutschen Flächen

Auf deutschen Flächen, welche zu Bio Suisse-Betrieben gehören, ist der Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln wie folgt geregelt:

Einsatz von Betriebsmitteln auf deutschen Produktionsflächen

Fischzucht

In Zusammenarbeit mit Bio Suisse wurde die «Hilfsstoffliste für die Fischzucht» erarbeitet. Sie ist Teil der Weisungen und Merkblätter zu den Richtlinien für Produzenten.

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