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Produkte anmelden

NEU: Anmeldung von abbaubaren Mulchfolien

Im Jahr 2024 ist die Anmeldung abbaubarer Mulchfolien jederzeit möglich

Formular zur Anmeldung abbaubarer Mulchfolien

Kontaktperson: Nomi Villiger

Anmeldung von Produkten für die Weinbereitung

Die Anmeldung neuer Produkte ist vom 1. Mai bis 31. August 2024 möglich.

Formular zur Anmeldung neuer Produkte für die Weinbereitung: Das neue Formular wird zu Beginn der Anmeldefrist hier aufgeschaltet.

Aufnahmekriterien

Kontaktpersonen: Ivraina Brändle, Ursula Kretzschmar

Anmeldung von Düngern, Substraten, Pflanzenschutz-, Reinigungs-, Desinfektions- und Parasitenmitteln

Anmeldungen neuer Produkte sind einmal jährlich möglich. Die Anmeldefrist läuft jeweils von Anfang Juli bis Ende September des Vorjahres. Die Formulare zur Anmeldung von neuen Produkte für die Liste 2025 werden im Lauf des Sommers 2024 hier zur Verfügung gestellt.

Anmeldung von Futter- und Siliermitteln

Anmeldungen neuer Produkte sind dreimal jährlich möglich. Anmeldetermine sind Ende März, Ende Juni und Ende September.

Anmeldung von Prämixen und Futterzusätzen

Für die Anmeldung neuer Produkte verwenden Sie bitte das Anmeldeformular. Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen inkl. aktueller Easy-Cert (Infoxgen)-Bestätigung an: Claudia Schneider (claudia.schneider(at)fibl.org)

Anmeldeformular für Futterzusätze

GVO-Formulare der Easy-Cert (früher InfoXgen) (erhältlich in Deutsch / Französisch / Englisch).

Für die Wiederanmeldung bisheriger Produkte erhalten Sie im Lauf des Sommers ein Schreiben mit einem Wiederanmeldeformular.

Ab Sommer 2022 gelten die gleichen Tarife wie für Produkte in der Betriebsmittelliste.

Anmeldung von Recyclingdüngern

Anmeldungen neuer Produkte sind laufend möglich. Neu werden sie jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zugelassen.

Für die Verlängerung bestehender Einträge werden alle Firmen im August 2023 angeschrieben und angefragt, ob sie Ihre Produkte um ein Jahr verlängern möchten. Die Verlängerung bestehender Einträge ist bis 31. Januar 2024 möglich.

Tarife

Neuer Tarif: Für jedes eingetragene Produkt wird eine jährliche Gebühr von CHF 130.- verrechnet, jedoch maximal CHF 6000.- pro Firma. Das Maximum wird für jede Liste separat ermittelt (Betriebsmittelliste für die Landwirtschaft; für die Weinbereitung; Liste der Futterzusätze und Prämixe).

Verlängerung bestehender Einträge

Firmen, von welchen bereits Produkte in der Liste aufgeführt sind, werden im Lauf des Sommers angeschrieben.
Änderungen bereits bestehende Einträge können jederzeit gemeldet werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geheimhaltung

Für alle Produkte gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Version vom August 2021, gültig für die Betriebsmittellisten Schweiz, Holland, Italien und Schweden).

Neu werden Geheimhaltungsabkommen mit jeder Firma nur noch einmal abgeschlossen und gelten dann für alle Produkte. Antrag für Geheimhaltungsabkommen.

Hilfsstoffknospe für Dünger und Substrate

Gewisse Dünger und Substrate können zusätzlich mit der Hilfsstoffknospe von Bio Suisse ausgezeichnet werden. Dazu ist die Aufnahme in die Betriebsmittelliste eine Voraussetzung. Zusätzlich gelten die Kriterien, welche in den Bio Suisse-Richtlinien Teil III, Kapitel 20 beschrieben sind. Die Nutzung der Hilfsstoffknospe bedingt den Abschluss eines Lizenzvertrages mit der Bio Suisse sowie die Unterzeichnung eines Kontrollvertrages mit einer von Bio Suisse anerkannten Zertifizierungsstelle. Für den Gebrauch der Hilfsstoffknospe fallen Lizenzgebühren an. Für weitere Informationen bezüglich Hilfsstoffknospe wenden Sie sich bitte an verarbeitung(at)bio-suisse.ch.

Vorgehen: Auf dem Anmeldeformular für die Betriebsmittelliste muss angegeben werden, dass die Auszeichnung mit der Hilfsstoffknospe erwünscht wäre.

Erstellen einer Konformitätsbestätigung

Für alle aufgenommenen Produkte kann jederzeit im Internet eine Konformitätsbestätigung erstellt werden.

Anleitung zur Erstellung einer Konformitätsbestätigung

Kennzeichnung der Produkte

Produkte, die in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind, können von den Firmen in Werbematerial, Produktlisten, auf Etiketten und im Internet mit folgendem Vermerk* bezeichnet werden:

  • «gemäss FiBL-Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau in der Schweiz zugelassen»
  • «admis en agriculture biologique en Suisse selon la liste des intrants du FiBL»
  • «ammesso in agricoltura biologica in Svizzera secondo l'elenco dei fattori di produzione FiBL»
  • «approved for use in organic agriculture in Switzerland according to the FiBL inputs list»

Die Verwendung des Namens und/oder Logos des FiBL, sowie des Namens und/oder Logos von Bio Suisse ist nicht gestattet.

*Produkte aus der Betriebsmittelliste für die biologische Weinbereitung können wie folgt bezeichnet werden:

  • «gemäss FiBL-Betriebsmittelliste für die biologische Weinbereitung in der Schweiz zugelassen»
  • «admis pour la vinification biologique en Suisse selon la liste des intrants du FiBL»
  • «ammesso iper la vinificatione biologica in Svizzera secondo l'elenco dei fattori di produzione FiBL»
  • «approved for use in organic vinemaking in Switzerland according to the FiBL inputs list»

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