Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome

Produkte anmelden

Anmeldung von abbaubaren Mulchfolien

Im Jahr 2024 und 2025 ist die Anmeldung abbaubarer Mulchfolien jederzeit möglich

Formular zur Anmeldung abbaubarer Mulchfolien

Kontaktperson: Nomi Villiger

Anmeldung von Produkten für die Weinbereitung

Neu können Produkte das ganze Jahr für die Online-Suche der Betriebsmittelliste für die Weinbereitung angemeldet werden. Die PDF-Liste erscheint weiterhin einmal jährlich. Einzelheiten siehe Seite WEINBEREITUNG.

Kontaktperson: Oriana Gasser

Anmeldung von Düngern, Substraten, Pflanzenschutz-, Reinigungs-, Desinfektions- und Parasitenmitteln

Anmeldung von Futter- und Siliermitteln

Anmeldungen neuer Produkte sind dreimal jährlich möglich. Anmeldetermine sind Ende März, Ende Juni und Ende September.

Anmeldung von Prämixen und Futterzusätzen

Für die Anmeldung neuer Produkte verwenden Sie bitte das Anmeldeformular. Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen inkl. aktueller Easy-Cert (ehemals Infoxgen)-Bestätigung an: Claudia Schneider (claudia.schneider(at)fibl.org)

Anmeldeformular für Futterzusätze

GVO-Formulare der Easy-Cert (früher InfoXgen) (erhältlich in Deutsch / Französisch / Englisch).

Für die Wiederanmeldung bisheriger Produkte erhalten Sie im Lauf des Sommers ein Schreiben mit einem Wiederanmeldeformular.

Es gelten die gleichen Tarife wie für Produkte in der Betriebsmittelliste.

Anmeldung von Kompost und Vergärungsprodukten (Recyclingdünger)

Anmeldungen neuer Produkte sind laufend möglich. Sie werden jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zugelassen.

Für die Verlängerung bestehender Einträge werden alle Firmen im November 2025 angschrieben und angefragt, ob die Produkte um weiteres Jahr verlängert werden sollen.

Tarife

Neuer Tarif: Für jedes eingetragene Produkt wird eine jährliche Gebühr von CHF 130.- verrechnet, jedoch maximal CHF 6000.- pro Firma. Das Maximum wird für jede Liste separat ermittelt (Betriebsmittelliste für die Landwirtschaft; für die Weinbereitung; Liste der Futterzusätze und Prämixe).

Verlängerung bestehender Einträge

Firmen, von welchen bereits Produkte in der Liste aufgeführt sind, werden im Lauf des Sommers angeschrieben.
Änderungen bereits bestehende Einträge können jederzeit gemeldet werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geheimhaltung

Für alle Produkte gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Version vom Mai 2025, gültig für die Betriebsmittellisten Schweiz, Holland, Italien, Schweden und Frankreich).

Geheimhaltungsabkommen werden mit jeder Firma nur noch einmal abgeschlossen und gelten dann für alle Produkte. Antrag für Geheimhaltungsabkommen.

Hilfsstoffknospe für Dünger und Substrate

Gewisse Dünger und Substrate können zusätzlich mit der Hilfsstoffknospe von Bio Suisse ausgezeichnet werden. Dazu ist die Aufnahme in die Betriebsmittelliste eine Voraussetzung. Zusätzlich gelten die Kriterien, welche in den Bio Suisse-Richtlinien Teil III, Kapitel 20 beschrieben sind. Die Nutzung der Hilfsstoffknospe bedingt den Abschluss eines Lizenzvertrages mit der Bio Suisse sowie die Unterzeichnung eines Kontrollvertrages mit einer von Bio Suisse anerkannten Zertifizierungsstelle. Für den Gebrauch der Hilfsstoffknospe fallen Lizenzgebühren an. Für weitere Informationen bezüglich Hilfsstoffknospe wenden Sie sich bitte an verarbeitung(at)bio-suisse.ch.

Vorgehen: Auf dem Anmeldeformular für die Betriebsmittelliste muss angegeben werden, dass die Auszeichnung mit der Hilfsstoffknospe erwünscht wäre.

Erstellen einer Konformitätsbestätigung

Für alle aufgenommenen Produkte kann jederzeit im Internet eine Konformitätsbestätigung erstellt werden.

Anleitung zur Erstellung einer Konformitätsbestätigung (2024)

Kennzeichnung der Produkte

Produkte, die in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind, können von den Firmen in Werbematerial, Produktlisten, auf Etiketten und im Internet mit folgendem Vermerk bezeichnet werden:

Für Betriebe nach Bio Suisse

  • «gemäss Bio Suisse und Bio-Verordnung in der biologischen Landwirtschaft verwendbar»
  • «utilisable en agriculture biologique selon Bio Suisse et l'ordonnance sur l'agriculture biologique»
  • «utilizzabile nell'agricoltura biologica secondo Bio Suisse e l'ordinanza sull'agricoltura biologica»
  • «suitable for use in organic farming in accordance with Bio Suisse and the ordinance on organic farming»

Für Betriebe nach Bioverordnung

  • «gemäss Bio-Verordnung in der biologischen Landwirtschaft verwendbar»
  • «utilisable en agriculture biologique selon l'ordonnance sur l'agriculture biologique»
  • «utilizzabile nell'agricoltura biologica secondo l'ordinanza sull'agricoltura biologica»
  • «suitable for use in organic farming in accordance with the ordinance on organic farming»

Produkte, die in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind, können im Magazin Bioaktuell beworben werden.

Die Verwendung des Namens und/oder Logos des FiBL, sowie des Namens und/oder Logos von Bio Suisse ist nicht gestattet.

Nach oben

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.