Juni 2021: Wiederkäuerfütterung
Fütterung
Ab 1.1.2022 dürfen Wiederkäuer nur noch mit Schweizer Knospe-Futter gefüttert werden (Ausnahme: Alle Nebenprodukte in Knospe-Qualität der inländischen Trocken- und Schälmüllerei und Knospe-Verarbeitungsprodukte aus inländischer Zuckerproduktion). Im Hilfsstoff-Knospe Futter kann der Anteil an Schweizer Knospe-Futter ab 1.1.2022 bis 31.12.2026 durch Mengenbilanzierung in der Futtermühle erreicht werden. Dies überprüft die Kontrollstelle.
Die Mineral- und anderen Futtermittel für Wiederkäuer, die in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Produktion und Verkauf von Hilfsstoffknospefutter für Wiederkäuer
Hilfsstoffknospefutter, welches nach bisheriger Regelung rezeptiert wird, darf bis am 31.12.2021 produziert und verkauft werden. Auf den Knospebetrieben darf dieses Futter bis am 30.06.2022 verfüttert werden. Ab dem 1.1.2022 dürfen Knospe-Betriebe nur noch Hilfsstoffknospe Wiederkäuerfutter zukaufen, welche die neuen Richtlinien ab 1.1.2022 einhalten.
Ansprechpersonen/E-Mail-Verteiler Infobrief
Bitte melden Sie uns, wenn Ansprechpersonen in Ihrer Firma wechseln, damit wir unseren E-Mail-Verteiler aktuell halten können und alle die Informationen erhalten.
Algenkalk
Wenn Sie uns noch Rückmeldung zu unseren Fragen betreffend Algenkalk vom letzten Infobrief geben möchten, bitten wir Sie das bis Ende dieser Woche (2. Juli) zu machen.
Mai 2021: Etikettendeklarationen, 100% Biofütterung bei Mastschweinen, Umfrage zu Algenkalk, neue Kollegin
Etikettendeklarationen
- Umstellanteil
Biozertifizierte Futtermittel müssen gemäss Bio-Verordnung Art. 21b den enthaltenen Umstellanteil deklarieren. Wenn keine Umstellware enthalten ist, soll auch das deklariert werden: "Umstellanteil: 0%". Wir bitten Sie, den Umstellanteil bei zugekauften Rohstoffen zu prüfen. - Futtermittelliste
Die Futtermittelliste heisst seit diesem Jahr "Futtermittelliste Bio Suisse/FiBL" und nicht mehr "Futtermittelliste Bio Suisse/Agroscope/FiBL".
Wer auf Prämixen noch den Satz: "Entspricht der Futtermittelliste Bio Suisse/Agroscope/FiBL" stehen hat oder die Futtermittelliste in anderen Dokumenten erwähnt, soll dies bitte anpassen und "Agroscope" entfernen.
100% Biofütterung
Gerne möchten wir Sie über die Umsetzung der 100 % Biofütterung informieren.
Ab 1.1.2022 sollen Knospe-Mastschweine zu 100% biologisch gefüttert werden. Die-se Anforderung wird einerseits von Bio Suisse im Regelwerk festgehalten (im Moment in Inkraftsetzung mit Rekursfrist) und andererseits wird diese Regelung durch eine Branchenvereinbarung zwischen den Bioschweineproduzenten und den Ab-nehmern festgelegt. Als Futtermühle können Sie also damit rechnen, dass ab 1.1.2022 die Hilfsstoffknospe Mastschweinefutter 100% biologische Komponenten enthalten müssen. Bitte beachten Sie dies bei den Verkäufen an Knospe-Produzenten. Ab 1.1.2022 müssen die Knospebetriebe ihre Mastschweine mit 100% Biofutter füttern.
Stand 100% Biofütterung generell: Ab 1.1.2023 gilt nach Bio-Verordnung und Bio Suisse Regelwerk die 100 % Biofütterung für alle Tierarten. Derzeit ist eine Ausnahme für Ferkel bis 35 kg und für Junggeflügel (Details zum Alter noch nicht definiert) in der Vernehmlassung. Diesen könnten dann noch 5 % konventionelle Eiweisskomponenten bis 31.12.2025 verfüttert werden. Wir informieren diesbezüglich, sobald wir mehr wissen.
Biotauglichkeit von Algenkalk
Der Abbau von Algenkalk kann marine Ökosysteme massiv schädigen. Bio Suisse diskutiert deshalb, ob Algenkalk in Zukunft noch zugelassen werden kann. Bevor ein definitiver Entscheid gefällt wird, möchten wir gerne die Futtermittelhersteller zur Bedeutung von Algenkalk befragen. Wir bitten Sie, zu folgenden Fragen Rückmeldung zu geben:
- Verwenden Sie in einem oder mehreren Ihrer Produkte Algenkalk bzw. enthalten die von Ihnen zugekauften Produkte Algenkalk?
- Könnte in Ihren Produkten der Algenkalk durch anderen biozugelassenen Kalk oder andere Alternativen ersetzt werden? Falls nein: Bitte genaue Begründung angeben (allenfalls inklusive Untersuchungen).
- Was sind die Vorteile von Algenkalk gegenüber anderen Kalkarten/Alternativen bei der Verwendung in Futtermitteln?
- Wo kommt der Algenkalk her, den Sie in ihren Produkten verwenden?
- Möchten Sie sich zur Nachhaltigkeit des Abbaus äussern?
Sie können uns ein Mail schreiben oder auch telefonisch antworten.
Neues Team-Mitglied
Neu unterstützt uns Marie Dittmann, marie.dittmann(at)fibl.org, am FiBL in der Nutztierwissenschaft (Wiederkäuer) und im Futtermittelteam. Véronique Chevillat widmet sich vermehrt den Biodiversitätsprojekten, steht uns aber weiterhin für die französischsprachigen Anfragen zur Verfügung.