Dezember 2023: Änderungen im Regelwerk der Bio Suisse
Konservierungsmittel
Bei der Bio Suisse wurde ein Antrag auf Zulassung aller in der Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft 910.181 aufgeführten technologische Zusatzstoffe der Funktionsgruppe a) Konservierungsmittel für den Einsatz bei allen Tierarten eingereicht.
Die Markenkommission Verarbeitung und Handel und die Markenkommission Anbau der Bio Suisse haben den Antrag in dieser Form abgelehnt, stimmen aber einem eingeschränkten Einsatz für Schweine und Geflügel zu.
Das heisst, es dürfen im Mischfutter für Geflügel zu den schon in der Futtermittelliste aufgeführten organischen Säuren und Natriumformiat neu auch Sorbinsäure und Zitronensäure zum Einsatz kommen. Bei den Schweinen werden neu Sorbinsäure, Ameisensäure (bisher schon zulässig für die Schottenstabilisation), Natriumformiat, Essigsäure, Milchsäure, Propionsäure und Zitronensäure eingesetzt werden dürfen.
Diese Regelung tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft, die Futtermittelliste 2024 wird dementsprechend angepasst. Sollen neue Produkte wie (Säure-)Vormischungen oder andere Futtermittelprodukte in die Hilfsstoffknosepefutter eingemischt werden, müssen diese zunächst für die «Prämixliste» angemeldet werden. Wenn sich der Einsatzbereich bestehender Produkte der «Prämixliste» ändert, muss dies ebenfalls angemeldet werden (schriftliche Mitteilung mit allenfalls angepasster Etikette/Einsatzempfehlung).
Neue Produkte für die Betriebsmittelliste oder Anpassungen bestehender Produkte können uns bis zum nächsten Anmeldeschluss der Liste am 31. März 2024 gemeldet werden und werden dann, nach erfolgreicher Prüfung, direkt über die online-Suche zu finden sein.
Wiederkäuerfütterung
An der Delegiertenversammlung der Bio Suisse vom 15. November 2023 wurde eine Anpassung des Richtlinientextes zur Wiederkäuerfütterung beschlossen. Im Kapitel 4.2 Fütterung wurden unter Spezifischen Fütterungsgrundsätze für Wiederkäuer der Grundsatz
Die Fütterung erfolgt zu 100% aus biologischen Komponenten. Das gesamte Futter besteht zu 100 % aus Schweizer Knospe-Anbau (ausgenommen Mühlennebenprodukte), ergänzt mit folgenden Bestimmungen:
Folgende Übergangsfristen gelten für den Einsatz von ausländischen Knospe-Eiweisskomponenten im Kraftfutter von lizenzierten Mischfutterherstellern gemessen an der jährlichen Wiederkäuerkraftfuttermenge:
- 01.01.2024 bis 31.12.2026 max. 10% ausländische Knospe-Eiweisskomponenten
- 01.01.2027 bis 31.12.2028 max. 5% ausländische Knospe-Eiweisskomponenten
Somit kann ab dem 1.1.2024 jede lizenzierte Futtermühle 10% ihrer gesamten Kraftfuttermenge, welche für die Wiederkäuerfütterung eingesetzt wird, als Eiweisskraftfutterkomponenten in Knospe Qualität importieren und dieses in das Hilfsstoffknospe Kraftfutter mischen. Beim Raufutterhandel ändert sich nichts. Knospe Betriebe dürfen weiterhin kein Import Raufutter einsetzen.
Tarifanpassung Kundenmischungen Betriebsmittelliste
Wir werden ab 2024 den Tarif für die Prüfung und die Bestätigung betriebsspezifischer Mischungen im Rahmen des Eintrages «Kundenmischungen» in der Betriebsmittelliste erhöhen. Neu wird eine Kundenmischung mit 30 Franken verrechnet. Die Rechnungen für die Kundenmischungen 2023 werden nächstes Jahr gestellt, mit dem bisherigen Tarif von 20 Franken. Alle im 2024 angemeldeten Mischungen laufen unter dem neuen Tarif.
Juni 2023: GVO-Freiheitserklärung, Gültigkeitsdaten, Tarife "Prämixliste", Höchstgehalte
Zusicherungserklärung zur Einhaltung des "Gentechnikverbotes" ("InfoXgen")
Schon bei den letzten Wiederanmeldungen für die Betriebsmittel- und Prämixliste haben wir nicht mehr auf eine jährliche Erneuerung der GVO-Freiheitserklärung bestanden. Die GVO-Freiheit bleibt aber ein wichtiges Kriterium für die Zulassung von Produkten und wir möchten dies sicherstellen, indem wir spätestens nach 3 Jahren aktuelle Formulare vorliegen haben.
- Wir können nur das Formular "Zusicherungserklärung zur Einhaltung des "Gentechnikverbotes" der Easy-cert akzeptieren, denn nur dieses enthält alle relevanten Punkte in Bezug auf die EU-Öko-/CH-Bio-Verordnung: https://www.betriebsmittelbewertung.at/zusicherungserklaerung/
- Das Formular muss die Angaben zur Firma, den Produktnamen und mindestens alle GVO-relevanten Komponenten enthalten, es können auch alle Komponenten aufgelistet werden. Es muss unterschrieben und mit Datum versehen sein.
- Für die Anmeldung neuer Produkte und für die Meldung angepasster Rezepturen muss zu Rezept und Etikette die aktuelle Zusicherungserklärung mitgeliefert werden. Bei allen anderen Produkten fragen wir nach, wenn nach 3 Jahren kein neues Formular bei uns angekommen ist.
Gültigkeiten der Produkte der Betriebsmittelliste
Weil wir mit den Produkten in eine neue Datenbank zusammen mit unseren Kolleg*innen von FiBL Deutschland umgestiegen sind und es keinen automatischen Versand der gedruckten Liste an alle Bio Suisse Betriebe mehr gibt, mussten wir die Gültigkeit der Produkte anpassen. Die Listung der Produkte bezieht sich neu auf das Kalenderjahr. Produkte, die im neuen Jahr nicht mehr gelistet werden oder deren alte Rezeptur den Anforderungen nicht mehr entspricht, müssen bis 31.12. verkauft sein.
Tarifanpassung Prämixliste
Die sogenannte "Prämixliste", unsere online-Suche nach erlaubten Futtermittel-Produkten zur Einmischung in die Hilfsstoffknospe- und mittlerweile auch in die Futter der Betriebsmittelliste (BML) enthält viele Produkte mit unterschiedlichem Einsatzzweck. Die Anforderungen entsprechen inzwischen den Anforderungen der BML, weshalb der Tarif für die Listung angepasst wurde und neu auch 130 Franken beträgt. Dieses Jahr verrechnen wir 120 Franken, entsprechend dem Tarif der BML vom Vorjahr, weil die Rechnung sich ebenfalls auf die Wiederanmeldung im Vorjahr bezieht.
Überprüfung der festgelegten Höchstgehalte für Vitamine und Spurenelemente
Für die Futter für Bio Suisse Betriebe sind Höchstgehalte an Vitaminen und Spuren-elementen festgelegt, die sich an den Empfehlungen von Agroscope und Aviforum orientieren. Es ist geplant, diese Höchstgehalte einer Prüfung zu unterziehen, ob sie der aktuellen Fütterungssituation noch entsprechen oder ob es Anpassungen braucht, auch vor dem Hintergrund, dass sich die Bio Suisse Richtlinien für die Fütterung in den letzten Jahren geändert haben.
Wer fachlichen Input in diese Arbeit zusammen mit Agroscope und Aviforum einbringen möchte, kann sich gerne bei uns melden.
Neues Team-Mitglied
Manuela Helbing, manuela.helbing(at)fibl.org, ist neu zu unserem Futtermittelteam gestossen. Sie ist am FiBL in der Gruppe Beratung und Bildung, Fachfrau für Pferde und hat schon diverse Datenanalysen in verschiedenen FiBL Projekten gemacht. Sie wird sich vermehrt um die Futtermittel kümmern, einige kennen sie schon. Marie Dittmann hat ihr Pensum am FiBL stark verkleinert und das Team deshalb verlassen.