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Informationen 2025

Rezepturmeldung von HSK-Futtermitteln, nicht biologische Eiweisskomponenten, überarbeitete Höchstgehalte


Februar 2025: Änderungen bei den Futtermitteln für Bio Suisse Betriebe

Rezepturmeldung von Futtermitteln mit der Hilfsstoff-Knospe (HSK-Futter)

Die lizenzierten HSK-Futterhersteller wurden im letzten Jahr schon über die Möglichkeit der vereinfachten Rezepturanmeldung informiert. Wer ein Versionierungskonzept für die Rückverfolgbarkeit der Rezeptur-Historie einreicht und von Bio Suisse bestätigt bekommt, muss nicht mehr jede Rezepturänderung melden. Veränderungen der bestehenden Anteile von Knospe-Rohstoffen sowie der Ersatz eines Knospe-Rohstoffes durch einen bzw. andere Knospe-Rohstoffe müssen nicht mehr eingereicht werden.

Neue oder neu aktivierte Futter müssen nach wie vor gemeldet werden sowie bei bereits lizenzierten Mischfuttermitteln:

  • Änderungen von konventionellen oder EU-Bio-Rohstoffen (Neu in der Rezeptur oder veränderte Mengen in der bestehenden Rezeptur)
  • Änderungen von Zusatzstoffen
  • Änderungen von Produkten aus der Prämix-Liste oder Betriebsmittelliste oder als "interne Komponente" angemeldeten Produkte
  • Änderungen der Anwendungsempfehlung

Damit sind auch die Hersteller von Vormischungen und anderen Futtermitteln, die an lizenzierte Futtermühlen für die Einmischung ins HSK-Futter verkauft werden, gefordert, Änderungen in Ihren Produkten nicht nur dem FiBL zu melden, sondern auch den Mühlen als Kunden, damit die betroffenen Rezepturen von diesen neu eingereicht werden können.

Die lizenzierten Mühlen bitten wir, insbesondere bei Futteranpassungen, die aufgrund von Richtlinienänderungen gemacht werden, eine verlängerte Bearbeitungs-zeit einzurechnen, weil dann viele Mühlen gleichzeitig neu rezeptieren. Es gilt nach wie vor: keine Produktion vor Freigabe. Mit der Einführung der vereinfachten Rezepturanmeldung wird die korrekte Einreichung und Vorlage der Freigaben verstärkt kontrolliert, bei den Mühlen mit und ohne vereinfachte Rezepturanmeldung.

Nicht biologische Eiweisskomponenten ab 2025

Bis zum 31.12.2030 dürfen wieder max. 5% nicht biologisches Kartoffelprotein im Schweinefutter eingesetzt werden. Das gilt für alle HSK-Mischfuttermittel (Allein- und Ergänzungsfuttermittel), bezogen auf die Frischsubstanz.
Aufgrund der Regelung zum Kartoffelprotein wurde auch die Übergangsfrist bei den Jungtieren angepasst. Neu dürfen Ferkel und Junggeflügel ebenfalls bis 31.12.2030 die 5% nicht biologische Eiweisskomponenten (Kartoffelprotein, Maiskleber, Hefen), bezogen auf die TS/Tag, erhalten.

Futtermittelliste 2025 mit überarbeiteten Höchstgehalten

Für die Futtermittel mit der Hilfsstoff-Knospe und die Futter in der Betriebsmittel-liste gelten Höchstgehalte, die sich am Bedarf der Tiere orientieren. Deshalb wurden die Werte mit den aktuellen Bedarfsempfehlungen der Literatur verglichen. Wenn nötig, wurden die Höchstwerte entsprechend aktualisiert. Sie wurden ausserdem einheitlich formuliert (Einheiten immer pro kg Ration) und die möglichen Toleranzen, die bisher extra angegeben wurden, sind nun eingerechnet. Das hat sich konkret geändert:

Schweine:

  • Remonten ab 100 kg LG können wie Zuchtschweine gefüttert werden.
  • Aufgrund der höheren Bedarfsempfehlung von NRC 2012 dürfen Zuchtschweine nun 15 mg/kg Ration mit 88 % TS Kupfer und 0.2 mg/kg Ration mit 88% TS Biotin bekommen. (bisher: 10.5 mg Kupfer und 0.1 mg Biotin pro kg Ration mit 88 % TS)
  • Um Klarheit zu schaffen, sind für Ferkel und Mastschweine nun eindeutige Werte für Vitamin E vorgegeben.

Wiederkäuer:

  • Bei den Kälbern wurde der Kupferwert entsprechend des Grünen Buches von 9 auf 10 mg/kg TS gesetzt. Der Vitamin A Gehalt entsprechend von 15'000 IE auf 10'000 IE/kg TS heruntergesetzt.
  • Beim Jungvieh und Mastvieh gibt das Grüne Buch eine deutlich tiefere Empfehlung für Vitamin D an, welche neu als Höchstgehalt übernommen wurde. (vorher: 875 IE /kg TS, neu 437.5 IE/kg TS)
  • Da bei den Kühen die Empfehlung zu Vitamin A deutlich tiefer ist, wurde die Toleranz gestrichen. Somit beträgt der Höchstgehalt neu 6000 IE/kg TS gemäss dem Grünen Buch.
  • Schafe dürfen in der Laktation mehr Jod bekommen gemäss Grünem Buch.

Geflügel:

  • Neu gibt es eine Liste mit Höchstgehalten für Truten: Diese Liste orientiert sich an Bedarfsempfehlungen der Zuchtfirmen und der Literatur.
  • Keine Toleranz mehr für Vitamin A im Geflügelfutter, weil dadurch der gesetzliche Höchstwert überschritten wurde.
  • Für Legehennen in einem verlängerten Umtrieb ab Futterphase zwei, frü-hesten ab der 50. Alterswoche ist eine Erhöhung um 10 % der Zugabe von Zink, Selen, Vitamin D und E möglich.

Übergangsfrist:

Die neuen Höchstgehalte sind ab dem 01.01.2026 verpflichtend für HSK-Futtermittel und Futtermittel, die auf der Betriebsmittelliste gelistet sind. Bis dahin darf sowohl nach den alten, wie auch den neuen Höchstgehalten produziert werden. Die neue Futtermittelliste 2025 ist online zu finden.

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