Der Bundesrat hat die neue Bio-Verordnung und die Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft veröffentlicht.
Es gibt einige wichtige Änderungen/Neuerung die in Kürze detailliert veröffentlicht werden. Fürs erste: Futtermittel können bis 31.12.14 nach geltendem Recht produziert werden. Bis 31.12.15 dürfen noch 5 % konventionelle Eiweissfuttermittel an Schweine und Geflügel eingesetzt werden.
- blw.admin.ch: 01 Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft
- blw.admin.ch: 02 Bio-Verordnung